Bahnhof Lübstorf
Urlaub im Privatbahnhof von Herzog Johann Albrecht

Die Denkmalbehörde Grevesmühlen: Ein Trauerspiel mit Ansage

Im März 2018 bin ich mit einem 71-seitigen Ordner mit den erforderlichen Anträgen und Unterlagen für den ersten Sanierungsabschnitt am Bahnhof in der Denkmalbehörde Grevesmühlen vorstellig gewesen. Der Ordner umfasste 12 einzelne Anträge mit unterschiedlichen Schwerpunkten, darunter die Neuerrichtung des Kuppeldaches vom Fürstenzimmer, die Montage von Beschlägen, Dachrinnen und Fallrohren aus Kupfer oder die komplexe Instandsetzung des stark beschädigten Fachwerks. Der erste (Vor-)Bescheid zu meinen Anträgen ist nach 5 Monaten im August (!) 2018 ergangen. Bis zu diesem Punkt gab es mehrere Besprechungen, Vor-Ort Termine, Termine in der Behörde und diversen Schriftwechsel. Ende gut, alles gut? Nein. Die persönlich besprochenen denkmalrechtlichen Auflagen wurden willkürlich um hohe Auflagen ergänzt. So sollten vor Baubeginn eine weitere Vielzahl von Unterlagen eingereicht werden, die vom Umfang her einem erneuten Bauantrag entsprochen hätten. Ich möchte hier beispielhaft den beantragten Austausch der Fenster darstellen.

Die Fensterposse

Die Anträge für die Fenster wurden mit Beschreibung von exakter Form, Farbe, Aufteilung, mit Schnittzeichnungen und einem Angebot in der Denkmalbehörde eingereicht. Die Auflage für die Fenster lautete 5 Monate später nun (Zitat aus Bescheid): 

"Rechtzeitig vor Auftragsvergabe...sind mir Werkstattzeichnungen nach Aufmaß mit Angaben über Material, Dimension, Oberfläche, Farbgebung einzureichen zur Abstimmung und Freigabe durch die Denkmalbehörden."

Genehmigt wurde also, dass der bereits gestellten Antrag noch einmal eingereicht wird. Die Fenster wurden mehrfach im Detail besprochen, zuletzt bei der Landesfachbehörde in Schwerin im Juli 2018. Sämtliche Maße und Zeichnungen waren Teil des Antrages, es gab hierzu keinerlei Einwände. Ich bin dennoch Mitte August 2018 erneut mit Farbproben und mit den Schnittzeichnungen und Angeboten zur unteren Denkmalbehörde gefahren und habe meinen Antrag wiederholt. Der beauftragte Tischler schickte die (bereits seit März in der Behörde vorliegenden) Werkstattzeichnungen am gleichen Tag zusätzlich per Fax zur Behörde. 

Nun gab es doch Einwände gegen die beantragten Fenster des dänischen Herstellers Skanlux. Ohne Verständnis, aber um endlich zu einem Ergebnis zu kommen habe ich deshalb als Kompromissangebot Fenster des Herstellers VROGUM vorgeschlagen. Tatsächlich wurden diese Fenster als  deutlich besser und passender angesehen, ich zitiere hierzu direkt aus einem Schreiben vom 21.09.2018:

"Die Fensterprofile von VROGUM sind filigraner"  (Sprosse 22 statt 25 Milimeter)"

Die VROGUM Fenster sind optisch von den ursprünglich beantragten Fenstern nicht zu unterscheiden, der Unterschied von 3 Milimetern kann erst nach Anlegen eines Maßbandes festgestellt werden und ist optisch nicht erkennbar. Was man allerdings sofort feststellen kann ist der deutliche Mehrpreis der Fenster von VROGUM...

Die Ablehnung der beantragten Fenster bezog sich weiter auch auf die ursprünglich genehmigte, nunmehr doch nicht mehr akzeptierte Farbe.

"Auf dem historische Foto kann man erkennen[...]das die Fenster[...]in[...]rotbraun statt braunrot gestrichen waren"

Die Denkmalbehörde beruft sich hier auf ein EINZIGES ihr vorliegendes Foto. Dieses Foto ist schwarzweiß und hat erhebliche Farbverfälschungen, die auch nachweislich dunkle Flächen in einem hellen, fast weißen Farbton scheinen lässt. Auf anderen mir vorliegende historischen Fotos, die die ursprünglich verbauten Fenster zeigen, wirken diese beinahe Schwarz. In der persönlichen Besprechung im Landesdenkmalamt wurden diese Fotos gemeinsam gesichtet, besprochen und sich auf einen RAL-Ton geeinigt (RAL 3011-Schwedenrot). In welchem Farbton die Fenster zum Zeitpunkt ihres Einbaus gestrichen waren kann nicht endgültig bewiesen werden, weshalb es auf derartige Farbnuanzen letztendlich nicht ankommt. Statt dessen wurde von der Behörde erneut ein Vorort Termin verlangt, ein Restaurator sollte bestellt und Farbproben angefertigt werden. Ein letztes Schreiben beeinhaltete die Forderung nach einem Schriftstück welches bestätigt, dass die Fensteröffnungen vor Bestellung der neuen Fenster ausgemessen werden - verständlich, denn normalerweise werden die Fenster nach Augenmaß bestellt...:-D

Stilllegung der Baustelle

An dieser Stelle habe ich die Konsequenzen gezogen und das Bauprojekt zunächst beendet. Die ergebnislose Diskussion über die Fenster hat bis zu diesem Zeitpunkt mehr als ein halbes Jahr dauert, welche Steine werden in den Weg gelegt wenn es an die Wiedererrichtung des Fürstenzimmers geht? Die Denkmalbehörde hat keine fachliche Kompetenz, die dass Eingreifen in meine Baumaßnahmen gerechtfertigt hätte. Gleichzeitig wird viel gefordert, aber weder in finanzieller Form noch in Form von kompetenter Beratung unterstützt. Die von mir zu tragenden Mehrkosten für nur ein einziges denkmalgerechtes Fenster betragen im Vergleich zu einem Standardfenster zwischen 600 und 800 €, diese Mehraufwendungen werden weder ersetzt noch, da nicht genehmigt, steuerlich begünstigt.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass es ein destruktives Intresse innerhalb der Behörde gibt. Die unmittelbare Vorgesetzte der unteren Denkmalbehörde ist die Landrätin von Nordwestmecklenburg. An diese wurde am 22. Oktober 2018 ein Schreiben geschickt, welches die Probleme mit der Behörde und die daraus folgenden Verzögerungen und Kosten schildert. Im gleichen Zuge wurde höflich um Unterstützung hinsichtlich der Genehmigungen gebeten. Das Landratsamt hat auf das Schreiben nicht reagiert. Erst die öffentlichkeitswirksame Platzierung eines Plakates am Bahnhof in Lübstorf, welches das Schweigen der Landrätin anprangerte, führte zu einer Reaktion. Nach einem Treffen im Landratsamt unter Anwesenheit der Landrätin sowie dem Leiter der unteren Denkmalschutzbehörde in Grevesmühlen wurde eine vorläufige Lösung erarbeitet. Der Lösungsvorschlag sah vor, dass die Behörde noch ein weiteres Mal die Gelegenheit bekommt, die bereits hergestellten und einbaubereiten Fenster zu begutachten. Daran anschließend sollte die Genehmigung erteilt werden, des weiteren wurde vom Leiter der Denkmalbehörde Grevesmühlen versprochen, das Projekt in Zukunft zu unterstützen. Sämtliche Versprechen stellten sich im nachhinein als Finten heraus.

Ich habe mich mit dem Leiter der unteren Denkmalbehörde am 13.02.2019 am Bahnhof verabredet, um die besprochene Besichtigung der Fenster durchzuführen. Dieser erschien zusammen mit einer weiteren Mitarbeiterin der Denkmalbehörde, die die Ablehnung der neuen Fenster mit Nachdruck verfolgt hat.

Der weitere Ablauf:

Die Handlung der beiden Beamten bestand nun darin, die Sprossen auszumessen um festzustellen, dass diese den beantragten Fenstern entsprechen. Daraufhin wurde ich gefragt, ob es sich bei dem für die Fenster verwendeten Material um Tropenholz handelt, welches nicht genehmigungsfähig ist. Tropenholz, im Volksmund auch Meranti genannt, hat eine unverkennbare Struktur und ist selbst für einen fachfremden Laien nicht zu verwechseln. Vom Leiter der Behörde wurde nunmehr festgestellt, dass die Fenster eingebaut werden dürfen. Dieser gesamte Vorgang hat insgesamt 2 Minuten gedauert, so weit so gut... . Nun kam der Teil auf den sich wohl ausgiebig vorbereitet wurde:

Die Behördenmitarbeiterin wurde nicht müde, mir mein Fehlverhalten in der gesamten Angelegenheit vorzuwerfen. Konkret ging es hierbei erneut um die Farben des Bahnhofes, die wie oben geschildert abschließend besprochen waren (persönlich durch die selbe Mitarbeiterin am 29. August in der Denkmalbehörde Grevesmühlen anhand Farbkarten und restauratorischer Befundung genehmigt). Abschließend wurde der für die Herstellung der Fenster beauftragte Schweriner Tischlermeister als fachlich nicht kompetent bezeichnet, die Fenster in den Bahnhof einzubauen. Ich habe an diesem Punkt das Gespräch für beendet erklärt. 

In der weiteren Folge wurde vom Leiter der Denkmalbehörde Grevesmühlen am 13.04.2019 ein Bescheid zugestellt, der unter Androhung von Bußgeldern erneut eine Reihe von Gutachten sowie die Benennung eines neuen Bauleiters einforderte. Es ging hierbei u.a. um ein Gutachten zum Holzzustand sowie ein weiteres Gutachten über die Farbschichten am Bahnhof. Ohne eine rechtliche Pflicht hierzu habe ich ein zweites Farbgutachten erstellen lassen, welches das erste Gutachten in allen Punkten bestätigt. Das Holzgutachten hat ebenfalls nur das bestätigt, was durch intensive Befundung des Gebäudes bekannt war und keine neuen Erkenntnisse geliefert. Viele hundert Euro sind hierzu nutz- und grundlos investiert worden, die lieber in Reparaturen im Bahnhof geflossen wären.

Im Mai 2019 wurde der Einbau der Fenster von der Denkmalbehörde Behörde Grevesmühlen genehmigt, also mehr als 14 Monate(!) nach der Antragstellung und nur durch den vorhandenen öffentlichen Druck.

Dieses Verhalten ist eine Schande.

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